1. Kooperation Förderschule – Grundschule
Unser Angebot zur Kooperation wendet sich an alle Grundschulen im Einzugsgebiet:
Der Sonderpädagogische Dienst unterstützt die allgemeinbildenden Schulen bei der Klärung des optimalen Förderortes für ein Kind, das dort auffällig ist, in Form von
- Gemeinsamen Beraten bei Problemsituationen
- Sonderpädagogischer Diagnostik
- Mitwirkung bei der Erstellung eines Förderkonzeptes
- Mitwirkung bei der Entscheidung über den Förderort
- Zusammenarbeit mit Beratungslehrer:innen
- Kontakte zu außerschulischen Partner:innen (Jugendamt, Ärzt:in, Therapeut:innen und Beratungsstellen)
- Gutachten mit Vorschlägen zur weiteren Beschulung
2. Frühförderung
Viele körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten des Kindes entwickeln sich in den ersten Lebensjahren. Je früher Auffälligkeiten erkannt werden, desto besser kann Kindern geholfen werden.
Das Angebot der Frühförderung und Frühberatung richtet sich an Eltern, die wegen der Entwicklung ihres Kindes unsicher sind und an Erzieher:innen im Kindergarten.
Die Beratungsstelle hat folgende Ziele:
- Erkennen von Auffälligkeiten jeglicher Art in der kindlichen Entwicklung
- Gespräch und Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
- Gegebenenfalls Durchführung gezielter Maßnahmen, wie z.B. Sprachtherapie, Frühförderung oder Psychomotorik
- Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten über weitere kompetente Einrichtungen
- Erleichterung des Schulstarts bei entwicklungsverzögerten Kindern
Wir arbeiten zusammen mit:
- den niedergelassenen Therapeut:innen
- den zuständigen Erzieher:innen
- an der Erziehung beteiligten Personen
- Beratungslehrer:innen
- Ärzt:innen
- Therapeut:innen
- anderen Beratungsstellen
Die Beratung ist kostenlos und erfolgt nur auf Wunsch und mit Zustimmung der Eltern/ Erziehungsberechtigten.
Zuständig für die Frühberatung sind Franziska Breuning (Leitung/Psychomotorik), Verena Böhm (Mitarbeiterin) und Ulla Schwärzel (Mitarbeiterin).
Kontakt: 07904/97120